Aktuelles
Die Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein sieht vor:
In Wohnungen müssen Schlafräume, Kinderzimmer und Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben.
Feuer ist brutal - es schneidet die Fluchtwege ab, bevor man es bemerkt.
Feuer ist heimtückisch - sein lautloser Brandrauch erstickt Schlafende.
Feuer ist giftig - der Qualm schwelender Kunststoffe kann schwere Gesundheitsschäden zur Folge haben.
Aber Feuer ist bemerkbar
Rauchmelder reagieren sofort auf Brandrauch und retten Leben. In vielen Ländern sind Rauchalarme deshalb gesetzliche Vorschrift.
Diese Rauchalarme arbeiten nach dem Streulichtprinzip. Eine Lichtquelle und eine Foto-Empfänger-Zelle sind so angeordnet, dass normalerweise kein Licht auf den Empfänger trifft. Alle 10 Sekunden wird die Lichtquelle kurz aktiviert. Sind Rauchpartikel in einer bestimmten Konzentration in dem Gehäuse vorhanden, so reflektieren sie einen Teil des Lichtes auf den Empfänger, und das Gerät spricht an. Ein eingebauter piezoelektrischer Alarm gibt einen 85 dB(A) lauten Warnton. Dies nennt man: Fotoelektronisches Prinzip. Die fotoelektronische Sensorkammer ist unempfindlich gegen Störeinflüsse. Die Stromversorgung wird elektronisch geregelt, um die Empfindlichkeit des Gerätes konstant zu halten. Batteriebetrieb: Funktion bleibt auch bei Netzstromausfall erhalten. Handelsübliche 9 Volt Batterie.
Einige Rauchmelder sind mit Tandemfunktion: bis zu 12 Alarmmelder können zusammengeschlossen werden. Erfasst ein Sensor Rauch, so warnen alle Rauchmelder mit ihrer eingebauten Sirene.